(SOT825110) Media Law and Social Media

Lecturer (assistant)
  • Fay-Irene Carathanassis
Number0000001717
TypeSeminar
Duration2 SWS
TermWintersemester 2023/24
Language of instructionGerman
Position within curriculaSee TUMonline
DatesSee TUMonline

Admission information

Description

Vermittlung von Grundwissen im Medienrecht: - Akteure im Medienbereich und deren rechtliche Verantwortung - Einschlägige Gesetze sowie relevante Gerichtsentscheidungen - Rechtliche Beurteilung medienwissenschaftlicher Phänomene im Bereich Social Media - Neuere Entwicklungen im Urheberrecht mit Blick auf Social Media - Im Einzelnen gibt es bisher folgende Seminarthemen zu vergeben: 1. Kontrollmechanismen in der digitalen Medienlandschaft 2. Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte auf Social Media 3. Einfluss großer Digitalkonzerne auf das öffentliche Meinungsbild 4. Vom Digitalunternehmen zum Digitalstaat 5. Einfluss großer Digitalkonzerne auf staatliche Entscheidungen – der Fall facebook ./. Australien 6. Einfluss einzelner Personen (sog. Influencer) auf das öffentliche Meinungsbild und diesbezüglich bestehende Regulierungen 7. Staatliche Stellen und Politiker auf Social Media – Inszenierung und Darstellung 8. Selbstjustiz auf Facebook: Rechtliche Einordnung sog. Shitstorms und Cancel Culture 9. Wissensgenerierung und –vermittlung auf Social Media 10. Rechtliches Vorgehen gegen Fake News und „Verschwörungstheorien“ auf Social Media 11. Berichterstattung über die Privatsphäre von Personen auf Social Media – Abwehrmöglichkeiten der Betroffenen? 12. Auswirkungen durch die DSM-RL und das neue nationale Urhebergesetz auf die digitale Medienlandschaft 13. Kunstfreiheit auf YouTube – Was darf Satire aus rechtlicher Sicht?

Teaching and learning methods

Zur Vorbereitung auf die eigene Seminararbeit erhalten die Teilnehmer*innen zu Beginn des Semesters eine (theoretische) Einführung ins Medienrecht, welche als Vorlesung mit (wenigen) integrierten Übungsaufgaben ausgestaltet ist. Dies dient der Vermittlung einer Übersicht der Materie Medienrecht, sodass die Teilnehmer*innen ihr spezifisches Seminarthema in die Gesamtmaterie besser einordnen können. Anschließend bereiten die Teilnehmer*innen eine 15- bis 20-minütige Präsentation über ihr Seminarthema sowie ein ein- bis zweiseitiges Handout hierzu vor. Dabei sollen die Fähigkeiten zur Recherche und allgemein für das Selbststudium geschult werden. In der Präsentation zeigen die Teilnehmer dann ihre Fähigkeit, Praxisbeispiele wie auch (vertiefte) rechtswissenschaftliche Theorien anschaulich darzustellen und zu vermitteln. In anschließender Diskussionsrunde wird geschaut, ob der/die Teilnehmer*in sachkundig auf die aufgebrachten Punkte eingehen kann.

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