Bachelor- und Masterarbeit am Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung / TUM CDPS

Der Lehrstuhl bietet Ihnen die Möglichkeit der Betreuung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit. Im Folgenden finden Sie die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Erstellung einer Abschlussarbeit am Lehrstuhl oder an der Forschungsstelle TUM CDPS.

A.    Bewerbung und Themenvergabe

Sollten Sie Interesse an der Betreuung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit am Lehrstuhl oder am CDPS haben, wenden Sie sich bitte per Mail an das Team unter office.elaw@sot.tum.de.

Damit wir die Anfragen bearbeiten und einen guten Einblick in Ihre Studiensituation bekommen können, benötigen wir folgende Unterlagen bzw. Angaben:

  • Lebenslauf
  • Leistungsnachweise / aktueller Notenauszug
  • Wunschzeitraum für die Bearbeitung der Abschlussarbeit
  • erster eigener Themenvorschlag
  • kurze Erklärung, warum Sie ihre Arbeit am Lehrstuhl bzw. am CDPS schreiben wollen
  • Hinweis, falls Sie bereits mit einem Mitarbeitenden des Lehrstuhls Kontakt aufgenommen haben (z.B. im Rahmen eines Seminars) und die Betreuung durch diese Person wünschen.

Ihr Forschungsthema sollte zu den Forschungs- und Lehrinhalten des Lehrstuhls oder des CDPS passen. Weitere Informationen und Forschungsgebiete des CDPS finden Sie hier, weitere Informationen zur Arbeit des Lehrstuhls finden Sie hier.

Ob wir Ihre Abschlussarbeit betreuen können, hängt dabei nicht nur von Ihrer Eignung und ihrem vorgeschlagenen Thema, sondern auch von den aktuellen Kapazitäten am Lehrstuhl und ihrer Flexibilität, auch ein anderes Thema zu bearbeiten, ab. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die Rückmeldung, ob eine Betreuung grundsätzlich möglich ist, und durch wen diese erfolgen würde.

In einem Gespräch mit dem oder der potentiellen Betreuer*in besprechen Sie die Möglichkeiten der Betreuung und konkretisieren das Thema. Findet sich für beide Seiten ein guter Modus, füllen Sie bitte das Betreuungsformular Ihrer Fakultät bzw. School vollständig aus und geben es unterschrieben bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Die vollständige Betreuungsvereinbarung wird dann zur Anmeldung an die jeweilige Studienkanzlei oder Studiengangskoordination weitergeleitet.

 

B.    Formale Vorgaben

  • Umfang: Die Länge einer Bachelor-Arbeit sollte 25 bis 30 Seiten ohne Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis umfassen. Die Länge einer Master-Arbeit sollte 40 bis 45 Seiten ohne Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis umfassen. Sollte eine Bearbeitung beispielsweise viele Graphiken oder Tabellen enthalten, kann von diesen Vorgaben in Absprache mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer abgewichen werden.
  • Text: Die Schriftart ist Cambria in Schriftgröße Pt. 12 mit Zeilenabstand 1,5, Blocksatz und normalen Seitenrändern (ohne Korrekturrand).
  • Fußnoten: Quellen werden in Fußnoten und nicht im Fließtext angegeben. Für die Fußnoten nutzen Sie Cambria 10pt. mit 1-fachem Zeilenabstand.
  • Zitierweise und Quellenangabe: Als Zitierweise sind alle gängigen Zitierweisen akzeptiert, solange sie einheitlich und durchgehend verwendet werden. Achten Sie darauf, fremdes Gedankengut und Zitate (auch Tabellen oder Graphiken) immer zu kennzeichnen.
  • Literaturverzeichnis: Am Ende der Arbeit folgt ein Literaturverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge mit allen Quellen, die in der Arbeit verwendet wurden.
  • Eigenständigkeitserklärung: Mit abzugeben ist eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung des Forschungsberichts.

Sollte Ihre Fakultät hiervon abweichende Regelungen aufstellen, gehen diesen denen des Lehrstuhls vor.

 

C.     Inhaltliche Anforderungen

Die spezifischen inhaltlichen Anforderungen erfolgen in Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer. Grundsätzlich soll durch die Abgabe der Abschlussarbeit erkennbar werden, dass der oder die Verfasser*in sich intensiv und methodisch auf wissenschaftliche Art und Weise mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Dementsprechend soll das Ergebnis der Auseinandersetzung eine eigene wissenschaftliche Leistung mit selbst entwickelten Gedanken sein, die z.B. in der Zusammenführung verschiedener Thesen, einer Bewertung, einer Einschätzung im größeren Kontext, einem Vergleich o.ä. besteht.

 

D.    Abgabe und Bewertung

Die Abgabe der Arbeit erfolgt bei der zuständigen Studienkanzlei. Informieren Sie sich dort bitte über die jeweils geltenden Vorgaben. In aller Regel wird eine Abgabe in zweifacher Ausfertigung (gebunden und als PDF) verlangt. Beachten Sie auch, dass an einigen Fakultäten bzw. Schools die Abgabe nur jeweils zum 15. eines Monats möglich ist. Zusätzlich senden Sie bitte Ihre Arbeit als PDF an ihre Betreuerin oder ihren Betreuer. Für eine firstgemäße Abgabe ist allein die Abgabe bei der Studienkanzlei maßgeblich. Im Anschluss erfolgt die Bewertung der Arbeit durch Prof. Heckmann. Sollten Sie Ihre Note aufgrund von Bewerbungsfristen bis zu einem bestimmten Tag benötigen teilen Sie dies Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer frühestmöglich mit. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Benotung rechtzeitig erfolgt.

Anforderungen an die Abschlussarbeit als PDF herunterladen