(SOT82530) Medienrecht und Social Media
| Vortragende/r (Mitwirkende/r) |
Fay-Irene Carathanassis
|
|---|---|
| Nummer | 0000005328 |
| Art | Vorlesung |
| Umfang | 2 SWS |
| Semester | Wintersemester 2025/26 |
| Unterrichtssprache | Deutsch |
| Stellung in Studienplänen | Siehe TUMonline |
| Termine | Siehe TUMonline |
- 23.10.2025 16:45-18:15 H.206, Seminarraum
- 30.10.2025 16:45-18:15 H.206, Seminarraum
- 13.11.2025 16:45-18:15 H.206, Seminarraum
- 20.11.2025 16:45-18:15 H.206, Seminarraum
- 27.11.2025 16:45-18:15 H.206, Seminarraum
- 04.12.2025 16:45-18:15 H.206, Seminarraum
- 11.12.2025 16:45-18:15 H.206, Seminarraum
- 08.01.2026 16:45-18:15 H.206, Seminarraum
- 15.01.2026 16:45-18:15 H.206, Seminarraum
- 22.01.2026 16:45-19:15 H.103, CIP-Raum
- 29.01.2026 16:45-19:15 H.103, CIP-Raum
- 05.02.2026 16:45-19:15 H.103, CIP-Raum , Prüfungstermin
Teilnahmekriterien
Lernziele
Weitere Informationen (ECTS, Beschreibung der Prüfungsleistung, etc.) sind in der Modulbeschreibung in TUMonline zu finden.
Beschreibung
Die Vorlesung findet auf Deutsch statt. Sie vermittelt Grundwissen im Medienrecht. Sie ist mit interaktiven Elementen und Erläuterungen anhand von Fallbeispielen aufgebaut. In der Vorlesung lernen die Studierenden juristische Methodik, grundlegende Strukturen und Prinzipien des Medienrechts sowie eine Übersicht der verschiedenen Teilbereiche des Medienrechts anhand von Fallbeispielen kennen und werden durch interaktive Mitarbeit dazu aufgefordert, rechtliche Besonderheiten zu benennen. Die Definitionen zentraler rechtlicher Begriffe werden stets mit Bezug zu konkreten Fallbeispielen vermittelt. Die Teilnehmer*innen lernen in der Vorlesung zudem konkrete Rechtsfragen im Kontext des Medienrechts selbstständig zu lösen, indem sie erlernte Definitionen und juristische Methodik anwenden. In der Vorlesung werden den Studierenden auch gänzlich unbekannte Fallbeispiele vorgestellt, auf die erlerntes Wissen zu übertragen ist.
Inhaltliche Voraussetzungen
Die Modulteilnehmer*innen sollten Interesse an Rechtsthemen haben. Der Besuch einer vorherigen Lehrveranstaltung mit rechtswissenschaftlichem Stoff oder juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Studien-, Prüfungsleistung
Die Modulprüfung besteht aus einer Klausur (Bearbeitungszeit 90 Minuten). Die Klausur besteht aus dem Beantworten von Fragen sowie der Bearbeitung kleiner Fallbeispiele im Kontext medienrechtlicher Fragen. Mit den Antwort-Wahl-Fragen weisen die Studierenden nach, dass sie die rechtlichen Grundlagen und die Systematik des Medienrechts kennen. Außerdem zeigen die Studierenden hierdurch Verständnis im Hinblick auf die Grundlagen der Regulierung von Social Media Plattformen. Durch die Bearbeitung kleiner Fallbeispiele demonstrieren die Studierenden die Fähigkeit, die erlernten rechtlichen Grundlagen, das rechtliche Grundwissen und die beigebrachte Methodik zu interpretieren und auf einen unbekannten Sachverhalt im Kontext der Plattformregulierung und des Medienrechts zu übertragen.
Empfohlene Literatur
Weitere Informationen (ECTS, Beschreibung der Prüfungsleistung, etc.) sind in der Modulbeschreibung in TUMonline zu finden.