In einem Interview mit der Welt zu dem Thema "Involvenz von Air-Berlin und Menschengehälter", wies Prof. Lütge darauf hin, dass es nicht sinnvoll sei eine generelle Obergrenze für Managergehälter sei zu ziehen. Eine hohe Vergütung kann durchaus gerechtfertigt werden, wenn dahinter eine unternehmerische Erfolgsgeschichte steht, wenn also Mitarbeiter und Eigentümer profitieren. Beim konkreten Fall Air Berlin sei dies allerdings fraglich. Prof. Lütge betonte dabei: "Man kann für jeden Fall eine Rechtfertigung finden, aber es wirkt nicht gut, wenn das Maximum aus einem Unternehmen gezogen wird, das in die Insolvenz geht, während die Kunden das Nachsehen haben."
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