(SOT82533) Der Staat als Hacker
Vortragende/r (Mitwirkende/r) |
|
---|---|
Nummer | 0000000559 |
Art | Seminar |
Umfang | 2 SWS |
Semester | Wintersemester 2023/24 |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Stellung in Studienplänen | Siehe TUMonline |
Termine | Siehe TUMonline |
Teilnahmekriterien
Beschreibung
Seit es moderne Verschlüsselungstechnik gibt, versuchen Geheimdienste wie die NSA Wege zu finden, diese zu brechen. Durch Ende-zu-Ende Verschlüsselung vieler Kommunikationsdienste heutzutage fürchten die Sicherheitsbehörden um das Versiegen ihrer Informationskanäle. Dem versuchen die Sicherheitsbehörden entgegenzuwirken, in dem sie Smartphones und PCs ihrer Bürger:innen – mit den gleichen Methoden wie Kriminelle – hacken. Das Seminar will das Phänomen „Der Staat als Hacker“, also das „lawful hacking“ umfassend aufarbeiten und folgende Leitfragen beantworten: Warum und wie hackt der Staat? Welche Grenzen setzt dem das Grundgesetz? Welche Behörden dürfen wann auf die Geräte der Bürger:innen zugreifen und was passiert mit diesen Daten anschließend? In den einleitenden Seminarsitzungen werden hierzu rechtliche Grundlagen zur (Cyber)-Sicherheitsarchitektur Deutschlands vorgestellt, ehe die Studierenden sich konkrete staatliche Maßnahmen, deren technische Funktionsweise und rechtlich Zulässigkeit erarbeiten. Im Rahmen des Seminars ist ein Gastvortrag oder eine Exkursion von bzw. zu Vertreter:innen einer Sicherheitsbehörde geplant. Angefragt sind derzeit Vertreter:innen der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) und der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München.