(SOT82502) Staatlicher Umgang mit Katastrophen und Krisen

Vortragende/r (Mitwirkende/r)
  • Valentin Vogel
Nummer0000001706
ArtSeminar
Umfang2 SWS
SemesterSommersemester 2022
UnterrichtsspracheDeutsch
Stellung in StudienplänenSiehe TUMonline
TermineSiehe TUMonline

Teilnahmekriterien

Lernziele

Nach der Teilnahme am Modul sind die Studierenden in der Lage, wichtige Themen des Katastrophenschutzes, dem staatlichen Umgang mit Krisen und dem Recht der Gefahrenabwehr gesellschaftspolitisch und rechtlich einzuordnen, Am Ende des Moduls können sie selbst erarbeitete Ansätze kritisch untersuchen und in der Gruppe illustrieren und diskutieren. Gleichzeitig sind sie in der Lage, einen komplexen Sachverhalt durch eigenständige Recherche wissenschaftlich zu bearbeiten.

Beschreibung

Das Seminar widmet sich einem der bedeutendsten gesellschaftspolitischen Themen der vergangenen Jahre: Krisen, Katastrophen und Ausnahmesituationen. Dabei wird der Blick insbesondere darauf geworfen, wie der Staat damit rechtlich und organisatorisch umgeht. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass wir in Deutschland lange nicht mehr befreit von existentiellen Krisen und Katastrophen sind. Diese zeigen sich auch bei uns immer häufiger in unterschiedlichen Ausprägungen und Formen: Von klimabedingten und örtlich beschränkten Katastrophen wie der Flut in Ahrweiler 2021, der Corona-Pandemie seit 2020, weiteren Großkrisen hin zu Blackouts, Cyberattacken oder – wie die Lage in der Ukraine derzeit zeigt – sogar potentiell drohenden Kriegen. In zweiwöchentlichen Einheiten werden die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des Bevölkerungsschutzes (Katastrophenschutzrecht und Zivilschutzrecht) sowie des Rechts der Gefahrenabwehr erarbeitet. Dabei fragen wir uns, welche Krisen und Katastrophen denkbar sind oder bereits stattgefunden haben und wie der Rechtsstaat damit umgeht: Wer ist für die Krisenabwehr zuständig? Was passiert im Fall einer Krise oder eines Krieges und wie wird die Zivilbevölkerung geschützt? Was für Handlungsmöglichkeiten und Rechtsgrundlagen hat der Staat oder die Katastrophenschutzbehörde? Was ist der Katastrophenschutzfall? Was für eine Rolle spielen Kritische Infrastrukturen? Gibt es eine Notstandsverfassung oder Aussetzung des Grundgesetzes in Ausnahmesituationen? Diesen und vielen weiteren Fragen stellen wir uns in diesem Seminar. Nach dem theoretischen Einführungsteil (alle zwei Wochen) folgen am Ende des Semesters zwei Blocktage, in denen die Studierenden Präsentationen abhalten und Diskussionen gefördert werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist idealerweise die Ablegung der Veranstaltung „Einführung in das Recht der digitalen Gesellschaft“, da sich das Seminar primär an der rechtlichen Auseinandersetzung orientiert und ein Grundverständnis der rechtlichen Grundlagen erfordert. Begriffe, Organisation und Aufbau sowie Akteure der Inneren Sicherheit im Bereich Katastrophen, Krisen, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz in Deutschland ; Untersuchungen von vergangenen sowie fiktiven Krisen und Katastrophen (Fluten, Pandemien, Terroranschläge, Krieg, Blackouts) ; Potentiale und Risiken von staatlichen Zu- und Eingriffen zur Gefahrenabwehr; Grundlagen des Rechts der Gefahrenabwehr.

Inhaltliche Voraussetzungen

Die Seminarteilnehmenden sollten Vorkenntnisse über das Rechtssystem haben (i.d.R. erfolgreiches Bestehen der Vorlesung/Übung "Einführung in das Recht der digitalen Gesellschaft")

Lehr- und Lernmethoden

Vorlesung, Präsentationen, Gruppenarbeit, Lektürearbeit, Diskussionen, aktive Mitarbeit und Teilnahme

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