Aktuelles

Elektronische Fernklausuren: Eine Frage von Würde und Vertrauen

CDPS-Direktor Dirk Heckmann, Technische Universität München (TUM), spricht auf Einladung des Forschungsinstituts des Verfassungsgerichts in Südkorea

Einmal im Jahr lädt das Forschungsinstitut des Verfassungsgerichts in Südkorea renommierte Professorinnen und Professoren aus aller Welt zu einer wissenschaftlichen Konferenz über aktuelle verfassungsrechtliche Fragen ein. Am 11. Dezember 2020 widmete sich die pandemiebedingt erstmals als Online-Konferenz durchgeführte Veranstaltung dem Generalthema „Recht auf Privatsphäre“. Nach der Eröffnung durch den Präsidenten des Verfassungsgerichts NamSeok YOO und den Präsidenten des Forschungsinstituts JongBo PARK referierten zunächst Prof. GeonBo KWON (Ajou Law School, Suwon, Südkorea) und Prof. Megan Richardson, Melbourne Law School, Australien) zum Recht auf Privatsphäre aus Sicht des koreanischen bzw. australischen Verfassungsrechts. Im Anschluss widmete sich Professor Heckmann (TUM Center for Digital Public Center CDPS, TU München), der im Nebenamt auch Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist, einem sehr aktuellen Thema: Welchen verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Grenzen unterliegen elektronische Fernprüfungen, die wegen der Kontaktbeschränkungen im Lockdown überwiegend in häuslicher Umgebung absolviert werden müssen?

In seinem Vortrag „Staatliche Prüfungen im Wohnzimmer“ stellte er 2 Hauptthesen auf: Zum einen sei eine Videoaufsicht solcher Prüfungen nur verfassungsgemäß, wenn sie die Kontrolle auf ein Mindestmaß beschränke und insbesondere keine KI-basierte automatisierte Kontrolle stattfinde, bei der das Vorliegen einer Täuschungshandlung aus der Analyse biometrischer Daten (ähnlich einem „Lügendetektor“) hergeleitet werde. Zum anderen zeige die aktuelle Entwicklung die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels staatlicher Prüfungen: weg von strenger Kontrolle beim Abprüfen auswendig gelernter Fakten, hin zu „Vertrauensprüfungen“ im „Open Books“-Format, bei denen Lösungen mit Hilfe frei verfügbarer Informationen erschlossen werden sollen. Frei nach dem Grundsatz „Kontrolle ist gut. Vertrauen ist besser“ möchte Heckmann das Kontrollbedürfnis reduzieren und damit elektronische Fernprüfungen datensparsam durchführen lassen. Ein solches Konzept liegt auch der Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen im Freistaat Bayern (BayFEV) zugrunde, die der CDPS Direktor mit seiner Geschäftsführerin Sarah Rachut im Auftrag des Bayerischen Wissenschaftsministeriums im Sommer 2020 entworfen hat. Diese bundesweit bislang einmalige Rechtsgrundlage stieß in Südkorea überwiegend auf Zustimmung. Nur einer der Diskussionsteilnehmer, Prof. MunSik JEONG (Hanjang University, Südkorea) räumte ein, seinen eigenen Studierenden weniger zu vertrauen. Er verzichtete auf „Prüfungen im Wohnzimmer“ und verschob die Klausuren auf das nächste Jahr.