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Stellungnahme als Sachverständiger für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag zu Teilaspekten des Patientendatenschutzgesetzes


Der Entwurf für ein Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz) ist als wichtiger Baustein für eine wirksame, einer zeitgemäßen Gesundheitsvorsorge dienliche Digitalisierung im Gesundheitswesen zu begrüßen. Er sorgt für eine rechtssichere Umsetzung der elektronischen Patientenakte und weiterer digitaler Anwendungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur. Die aktuelle Covid-19-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig es ist, Prozesse zu digitalisieren, damit Daten und Informationen noch schneller dort sind, wo sie gerade dringend benötigt werden. Der weitere Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur kann künftig auch dazu beitragen, die Folgen einer solchen Pandemie besser zu bewältigen. Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung tragen auch zum Schutz der Gesundheit bei.