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Rechtssichere elektronische Fernprüfungen für Bayerns Hochschulen


Das TUM Center for Digital Public Services hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst federführend bei der Schaffung einer Rechtsgrundlage beraten.

Aufgrund der Corona-Pandemie befanden sich die bayerischen Hochschulen in einer Dilemmasituation: Die vorgesehenen Präsenzprüfungen konnten aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen nicht wie geplant stattfinden und zahlreiche Studierenden war die Einreise nach Deutschland aufgrund der geltenden Einreise- und Quarantänebestimmungen nicht möglich, für alternative elektronische Fernprüfungen fehlte indes die datenschutzrechtlich notwendige Rechtsgrundlage. Und auch ein Verschieben der Prüfungen auf eines der kommenden Semester kam aufgrund des bestehenden Prüfungsanspruchs der Prüflinge nicht in Betracht.

Damit das Sommersemester 2020 nicht zu einem „Null-Semester“ werden würde, sollte eine entsprechende Rechtsgrundlage für elektronische Fernprüfungen, also solche, die ohne einen vorgegebenen Ort aber unter Aufsicht geschrieben werden können, geschaffen werden.

Die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (BayFEV) regelt nun rückwirkend zum Semesterstart am 20. April 2020 den Einsatz elektronischer Fernprüfungen. Hierbei galt es Datenschutzrecht, Prüfungsrecht und Gesundheitsschutz bestmöglich in Einklang zu bringen, die Rechte und Interessen von Prüflingen und Hochschulen sowie der Prüferinnen und Prüfer zu berücksichtigen.

Das TUM CDPS unterstütze und begleitete das Ministerium in Abstimmung mit weiteren Experten, u.a. dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, maßgeblich bei der Entwicklung der Verordnung.

Zusammen mit Wissenschaftsminister Sibler stellte Prof. Dr. Heckmann die BayFEV auf einer Pressekonferenz am 21.09.2020 in München vor.